AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Digitalisierung von Medien zwischen Digital Media Service und Kunden.

1.2 Diese AGB von Digital Media Service gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch von Digital Media Service nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Digitalisierung von analogen Medien (analoge Fotografien, Dias, Videokassetten, Musikaufnahmen etc.) durch Digital Media Service nach entsprechender Beauftragung durch den Kunden.

2.2 Der konkrete Umfang der von Digital Media Service zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem vom Kunden unterschriebenen Auftragsformular, das Digital Media Service dem Kunden nach Eingang der Online- oder Telefonanfrage per E-Mail oder Brief zusendet, sowie aus den vom Kunden zur Bearbeitung eingesandten / übergebenen Originalmedien.

3 Begriffsbestimmungen / Technische Leistungsbeschreibungen und Einschränkungen

3.1 Dem Vertrags-/Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien liegen die nachfolgenden leitungsspezifischen Begriffe mit den jeweiligen leistungsspezifischen Einschränkungen zugrunde:

3.2 Allgemeines

3.2.1 „Originalmedium“: Das beim Kunden ursprünglich vorhandene Originalmedium, also Dias, Fotonegative, Schmalfilme, Videos oder Papierabzüge von Fotos sowie Fotoalben, Musikkassetten, Schallplatten, Tonbandspulen, MiniDisc und DAT-Kassetten.

3.2.2 „Speichermedium von Digital Media Service“: Ein zunächst im Eigentum von Digital Media Service stehender Datenträger, auf dem Digital Media Service das Arbeitsergebnis der Digitalisierung speichert und der anschliessend an den Kunden übermittelt wird.

3.2.3 „Kundenmedium“: Im Eigentum des Kunden stehende USB-Sticks und externe USB-Festplatten, auf denen Digital Media Service das Arbeitsergebnis speichert. Datenträger ohne Standard-USB-Anschluss werden nicht als Kundenmedium akzeptiert. Darüber hinaus werden keine anderen Speichermedien wie z.B. DVD-Rohlinge, SD-Karten o.ä. akzeptiert.

3.2.4 „Arbeitsergebnis“: Das von Digital Media Service fertig bearbeitete Endprodukt, in der Regel eine digitale Kopie des Originalmediums.

3.2.5 Das Arbeitsergebnis kann verfahrensbedingt eine nicht ganz originalgetreue Wiedergabe der Konturen des Originalmediums aufweisen, so dass das Arbeitsergebnis unwesentlich, aber erkennbar unschärfer erscheint als das Originalmedium.

3.2.6 Verfahrensbedingt oder aufgrund des Alters oder Zustandes des Originalmediums kann es im Arbeitsergebnis zu Abweichungen in den Farbwerten gegenüber dem Originalmedium kommen.

3.2.7 Vorhandene Verschmutzungen oder sonstige Mängel des Originalmediums können durch den Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise durch eine Reinigung/Bearbeitung sogar leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies ist technisch bedingt und kann von Digital Media Service auch dann nicht beeinflusst werden, wenn Digital Media Service vom Kunden mit einer „Nachbearbeitung“, „Nassreinigung“, „Trockenreinigung“, „Bildreinigung“, „Reinigung von Hasselblad-Medien“ oder „Druckluftbehandlung“ des Originalmediums beauftragt wird. Eine vollständige Reinigung des Originalmediums wird von Digital Media Service vertraglich nicht geschuldet.

3.2.8 Eine fehlerhafte Rahmung oder spiegelverkehrte Ausrichtung eines Originalmediums bei der Anlieferung wird von Digital Media Service nicht automatisch erkannt. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsergebnis für den Kunden spiegelverkehrt erscheint. Bei Buchung der Leistung „Bilddrehung“ ist Digital Media Service bemüht, das Arbeitsergebnis spiegelbildlich darzustellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet und übernimmt dementsprechend keine Gewähr für ein korrektes Darstellungsergebnis.

3.2.9. Produktionsbedingt kann es vorkommen, dass Originalmedien nach der Digitalisierung gekippt oder seitenverkehrt an den Kunden zurückgegeben werden.

3.2.10 Sofern sich das Originalmedium in einem schlechten Zustand befindet und/oder der Zugriff auf das Originalmedium für Digital Media Service aufgrund des angelieferten Zustandes erheblich erschwert ist, ist Digital Media Service berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder die Konditionen der Bearbeitung in Absprache mit dem Kunden neu zu vereinbaren.

3.2.11 Digital Media Service ist bemüht, die Sortierreihenfolge der angenommenen Originalmedien einzuhalten und die Arbeitsergebnisse fortlaufend zu nummerieren. Die Einhaltung der Sortierreihenfolge ist jedoch ebenso wenig vertraglich geschuldet wie die lückenlose Nummerierung der Arbeitsergebnisse auf dem Datenträger.

3.3 Digitalisierung von Diapositiven, Negativen und Papierabzügen

3.3.1 „Digitale Nachbearbeitung“ sowie synonym „Halbautomatische Bildbearbeitung“: Ein computergestütztes Bildbearbeitungsverfahren mit dem Ziel, Alterserscheinungen von altem Foto- und Videomaterial (wie z.B. Farbstiche, Kontrastveränderungen, Bildstörungen etc.) am Arbeitsergebnis zu reduzieren und das Bildergebnis zu verbessern. Das Ergebnis dieser Nachbearbeitung ist immer abhängig vom Zustand des Originalmediums.

3.3.2 „Bilddrehung“ bedeutet, dass die digitalisierten Bilder nach der Digitalisierung in die richtige Ausrichtung (Hoch- oder Querformat) gedreht werden. Das Drehen der digitalen Bilder erfolgt manuell in einem Computerprogramm. Beide Parteien sind sich bewusst, dass dies nur bei eindeutig erkennbaren Hochformaten möglich ist, die aus technischen Gründen nur im Querformat digitalisiert werden können. Eine Spiegelbildlichkeit kann hierbei nicht gewährleistet werden.

3.3.3 „Rohdaten“: Die unbearbeitete Bildinformation des Originalmediums, die nach der Digitalisierung unverändert gespeichert wird. Gegebenenfalls erfolgt nach der Speicherung der Rohdaten eine weitere Bearbeitung der Kopie des Originalmediums anhand der Rohdaten (vgl. Ziffer 3.6 dieser AGB „Premiuminvertierung“).

3.3.4 Befinden sich unter den vom Kunden übergebenen Kleinbild-Dias auch Dias in Sonderformaten, ist Digital Media Service ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet, hierauf einzugehen und diese gesondert zu digitalisieren. Die Digitalisierung erfolgt in diesem Fall wie bei Kleinbild-Dias, das Arbeitsergebnis der betroffenen Dias wird jedoch aus technischen Gründen einen erhöhten Qualitätsverlust aufweisen. Der vereinbarte Einheitspreis bleibt dennoch massgeblich.

3.3.5. Bei der Digitalisierung von Originalmedien im Minox- oder Pocketformat kommt es verfahrensbedingt zu einem erhöhten Qualitätsverlust gegenüber der Digitalisierung von Kleinbild-Dias.

3.4 Digitalisierung von Negativen und Papierabzügen

„Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“ oder „Reinigung der Hasselblad-Medien“: Reinigung des Originalmediums ohne Feuchtigkeit mit einem speziellen Handschuh, Tuch oder Pinsel mit dem Ziel, leicht entfernbare Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Entfernung von Schmutzpartikeln kann dadurch nicht gewährleistet werden.

3.5 Digitalisierung von Dias

3.5.1 „Druckluftbehandlung“: Das Abblasen des Originalmediums mit Druckluft mit dem Ziel, leicht entfernbare Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Entfernung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht gewährleistet werden.

3.5.2 Bei der Digitalisierung von Dias werden diese unabhängig von der Bildausrichtung des Originalmediums grundsätzlich ins Querformat gebracht und so digitalisiert. Eine nachträgliche Bildausrichtung ist von Digital Media Service nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Option „Bilddrehung“ bestellt.

3.5.3 „Umsortierung“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden abweichend von dem im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Format angeliefert werden, von Digital Media Service kostenpflichtig in ein Magazin der dort angegebenen Art umsortiert und nach der Digitalisierung wieder in das ursprüngliche Magazin zurücksortiert werden.

3.6 Digitalisierung von Negativen

„Premiuminvertierung über die Rohdaten“ ist ein teilautomatisiertes Verfahren mit dem Ziel, Farbstiche und andere filmtypbedingte Farbabweichungen der invertierten Bilder (Negative) von der Farbgebung der Originalvorlagen zu korrigieren.

3.7 Schmalfilm- und Videodigitalisierung

3.7.1. 100%ige Filmdigitalisierung – Es kann nicht garantiert werden, dass die Aufnahmen direkt am Anfang des Originalmediums gestartet werden, daher können ca. 1-2 Sekunden fehlen.

3.7.2. Nachbearbeitung – Es kann nicht garantiert werden, dass die Nachbearbeitung einen sichtbaren Effekt hat. Der Effekt und die optische Aufwertung hängen vom Zustand des Originalmediums ab. Berechnet wird die Laufzeit in Minuten, nicht die Anzahl der Kassetten/Filme.

3.8 Schmalfilm-Digitalisierung

3.8.1 „Film-O-Clean“: Ein Verfahren zur Reduzierung von Staub. Dieses Verfahren garantiert keine hundertprozentige Reinheit des Trägermaterials.

3.8.2 „Filmrissfix Schmalfilm“: Reparaturversuch durch Digital Media Service, um einen gerissenen Schmalfilm wieder zusammenzufügen und eine Digitalisierung zu ermöglichen. Schlägt der Reparaturversuch fehl, ist eine Digitalisierung nicht möglich. Die unter „Filmrissfix“ angebotene Leistung wird für jeweils drei Risse berechnet.

3.8.3 Bildstörungen durch fehlerhafte Perforation – Ist die Perforation optisch nicht eindeutig vom Filmmaterial zu unterscheiden, ist eine störungsfreie Digitalisierung nicht möglich. Gegebenenfalls werden einzelne Bilder überhaupt nicht digitalisiert.

3.9 Digitalisierung von Videokassetten

3.9.1 Kopierschutz- Bei der direkten Digitalisierung auf DVD kann es vorkommen, dass eine eventuelle Bildstörung als Kopierschutz interpretiert wird. Es kann nicht garantiert werden, dass dieser Kopierschutz umgangen werden kann. Eine Digitalisierung als mp4-Datei ist jedoch möglich.

3.9.2 „Filmrissfix-Videokassetten“: Reparaturversuch durch Digital Media Service, um ein gerissenes Magnetband wieder zu verbinden und eine Digitalisierung zu ermöglichen. Schlägt der Reparaturversuch fehl, ist eine Digitalisierung nicht möglich. Meistens wird bei geklebten Bändern ein kleiner Teil des Filmes entfernt. Vor allem verklebte Bänder können nicht repariert werden.

3.9.3. Speicherung als mp4 – Digital Media Service kann nicht garantieren, dass eine Kassette als Datei gespeichert wird. Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass die Kassette in mehrere Dateien aufgeteilt wird.

3.9.4. LongPlay – Wird eine vom Kunden zur Bearbeitung übergebene Videokassette im LongPlay-Modus aufgenommen und überschreitet diese eine Laufzeit von 240 Minuten, so wird die entsprechende Überlänge mehrfach berechnet. Ein möglicher Qualitätsverlust durch die Komprimierung von LongPlay-Kassetten ist möglich.

3.9.5. Kurze Tonaussetzer – Die Tonspuren werden nur stichprobenartig überprüft. Es kann nicht garantiert werden, dass die Tonspur durchgehend vorhanden ist.

3.9.6. Digital Media Service behält sich das Recht vor, die Digitalisierung von Kassetten abzubrechen, die nicht digitalisiert werden können, z.B. aufgrund zu starker Bildstörungen, irreparabler Bandschäden, Urheberrechtsverletzungen etc. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschliessend. In diesen Fällen erheben wir eine Prüfgebühr von CHF 10.00 pro Medium.

3.9.7. Leere Kassetten werden mit CHF 5.00 für die Sichtung dieser berechnet. Auch solche Kassetten werden ganz durchgespielt um garantiert keine Aufnahmen zu verlieren.

3.9.8. In seltenen Fällen kann eine Kassette das Abspielgerät von Digital Media Service unbrauchbar machen (verschimmelte Kassetten, Getränkereste auf Bändern etc.) in diesem Fall wird die Verarbeitung der Kassette abgebrochen und nur der schon digitalisierte Teil geliefert.

3.9.9. Videokassetten in NTSC, SECAM und allen Unterspezifikationen dieser Video-Normen können in der Regel verarbeitet werden. Dabei entsteht ein Aufpreis. Es kann nicht bei allen Kassettenformen und Video-Normen eine Verarbeitung garantiert werden (z.B. bei NTSC,LongPlay).

3.9.10. Bei der Übertragung vom Kunden angelieferten, selbst hergestellten Video-DVD’s können Fehler entstehen, z.B. bei nicht finalisierten oder defekten Medien. Bei fehlerhaften und nicht finalisierten DVD’s entstehen Mehrkosten. Das geht von leichten Ausfällen von Bild und Ton, bis zum Totalausfall. Digital Media Service liefert immer alle geretteten Filme aus. Es wird keine Rettung defekter DVD’s garantiert.

3.10 Digitalisierung von Audio: Kassetten (MC), Schallplatten, MiniDisk, DAT und Spulentonband

3.10.1 Audioaufnahmen werden nach der Digitalisierung auf -2dB gemastert und nach Möglichkeit entrauscht. Das Ergebnis ist jedoch immer abhängig vom Originalmedium. Kann kein befriedigendes Resultat erzielt werden, ist der Kunde gleichwohl verpflichtet die Aufwände zu bezahlen

3.10.2 Schallplatten werden vor der Verarbeitung Trocken und Nass gereinigt.

3.10.3 Spulentonbänder können viele Stunden Aufnahmen enthalten und werden dementsprechend verrechnet, jedoch maximal mit CHF 100.00 pro Spule.

3.10.4 Audioaufnahmen werden meistens in Minuten abgerechnet. Ab einer bestimmten, auf der Preisliste ersichtlichen Minutenzahl, rechnet Digital Media Service Audioaufnahmen Pauschal ab.

 

 

4 Vertragsabschluss

4.1 Werbeanzeigen, Angebote oder sonstige Anpreisungen im Internet oder in anderer Form stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines auf den Vertragsabschluss gerichteten Angebots dar, nicht aber ein eigenes Angebot von Digital Media Service.

4.2 Vertragspartner für jede Bestellung ist Digital Media Service.

4.3 Der Vertrag zwischen Digital Media Service und dem Kunden kommt durch den Zugang des vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulars in schriftlicher Form (im Original auf Papier, Brief oder als Scan per E-Mail oder persönliche Übergabe) und einer Annahmeerklärung durch Digital Media Service zustande. Die Annahmeerklärung durch Digital Media Service kann per E-Mail bei postalischem Eingang der Originalmedien inklusive des unterzeichneten Auftragsformulars in den Räumlichkeiten in Mittelhäusern BE bestehen. Eine anderweitige konkludente Annahme der Bestellung ist ausgeschlossen.

4.4 Ein in anderer Form eingehender Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn Digital Media Service ihn ausführt oder dem Kunden die Annahme ausdrücklich erklärt.

4.5. Digital Media Service behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

4.6 Der konkrete Auftragsumfang richtet sich nach der Anzahl der vom Kunden zur Bearbeitung eingesandten bzw. übergebenen verwendbaren Originalmedien. Digital Media Service gilt auch dann im Umfang der übergebenen Medien zum vereinbarten Stückpreis als vom Kunden beauftragt, wenn die Anzahl der eingegangenen Originalmedien oder das Material von den Angaben des Kunden bei Auftragserteilung abweicht.

4.7 Digital Media Service ist an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn und soweit die vom Kunden gelieferten Originalmedien von den im Auftragsformular genannten Spezifikationen abweichen. Die Beauftragung von Digital Media Service durch den Kunden mit Originalmedien, die von diesen Formatvorgaben abweichen, stellt ein Verschulden des Kunden bei Vertragsschluss dar.

5 Pflichten von Digital Media Service

5.1 Die Bearbeitung der Originalmedien durch Digital Media Service erfolgt in einem automatisierten bzw. teilautomatisierten Verfahren. Digital Media Service verpflichtet sich, die Originalmedien mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde über eine entsprechende technische Ausstattung zur Vervielfältigung des Arbeitsergebnisses verfügt, die es ihm ermöglicht, gängige Dateiformate und gängige Datenträger, z.B. USB-Sticks, externe Festplatten, zu verwenden.

5.2 Soweit Digital Media Service die Originalmedien des Kunden in einer ihrer Niederlassungen oder Annahmestellen entgegennimmt, übergibt Digital Media Service die digitalisierten Medien nach erfolgter Bearbeitung an den Kunden am Ort der ursprünglichen Übergabe. Hiervon abweichende Verfahren, wie z.B. Postversand, erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Gefahr und Kosten.

5.3 Lieferfristen gelten nur dann als von Digital Media Service zugesichert, wenn dies schriftlich bestätigt oder gesondert wirksam vereinbart wurde. Die Lieferzeiten, d.h. der Zeitraum zwischen Eingang der Originalmedien und deren Bereitstellung zur Abholung bzw. Übergabe an den Versandpartner nach erfolgter Digitalisierung, setzen sich aus Transport- und Bearbeitungszeiten zusammen. Die Transportzeit beträgt in der Regel drei Werktage. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 – 4 Kalenderwochen.

5.4 Abweichende Kundenwünsche, wie z.B. ein fester Liefertermin oder die Abholung bzw. der Versand von Originalmedien, sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von Digital Media Service ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein schriftlicher Vermerk des Kunden auf dem Auftragsformular ist ohne schriftliche Bestätigung von Digital Media Service nicht ausreichend.

5.5 Digital Media Service ist nicht verpflichtet, digitale Kopien der Originalmedien auf eigenen Servern zu speichern, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Jedoch werden die Daten bis zur Bezahlung der Rechnung in der Regel gespeichert.

5.6 Digital Media Service wird die Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandeln und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass die Weitergabe gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung oder zur Geltendmachung eigener Rechte erforderlich ist oder der Kunde in die Verarbeitung eingewilligt hat.

5.7 Die Leistungspflicht von Digital Media Service ist erfüllt, sobald die Originalmedien und Arbeitsergebnisse an den Kunden zurückgegeben oder bei ausdrücklicher Beauftragung eines Versanddienstleisters an diesen übergeben worden sind.

5.8 Express verarbeitete Aufträge werden immer mit einem Zuschlag berechnet. Dieser Zuschlag wird im Vertrag immer ausgewiesen.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Originalmedien in ordnungsgemässem Zustand anzuliefern und bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn

6.1.1. die Originalmedien beschädigt oder sonst mangelhaft sind

6.1.2. er einen besonderen emotionalen Bezug zu den vertragsgegenständlichen Originalmedien hat;

6.1.3. vertragsgegenständliche Originalmedien für ihn unersetzlich sind, weil ihm keine Kopien, auch nicht auf anderen Trägern, zur Verfügung stehen.

6.1.4. der Kunde einen entsprechenden Hinweis auf dem jeweiligen Auftragsformular vermerkt.

6.2 Soweit der Kunde Digital Media Service mit der Speicherung des Arbeitsergebnisses auf einem Kundenmedium beauftragt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass dieses lesbar ist und über ausreichend freien Speicherplatz verfügt. Digital Media Service weist darauf hin, dass sich der für die Speicherung erforderliche Speicherplatz immer dann verdoppelt, wenn Digital Media Service mit der Nachbearbeitung des Digitalisierungsergebnisses beauftragt wird. Sollte das Medium des Kunden nicht lesbar sein oder der Speicherplatz darauf nicht ausreichen, ist Digital Media Service berechtigt, das Arbeitsergebnis auf einem Speichermedium von Digital Media Service zu speichern, das dem Kunden zu den im Auftragsformular genannten, hilfsweise zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt wird. Dabei wählt Digital Media Service stets das für den Kunden günstigste Digital Media Service Speichermedium aus.

6.3 Der Kunde stellt sicher, dass er Digital Media Service keine unentwickelten Filme (Negative) übergibt. Andernfalls können diese versehentlich belichtet und dadurch beschädigt oder unbrauchbar werden, ohne dass der Kunde Ersatz erhält. Digital Media Service ist nicht verpflichtet, solche Filme zu entwickeln oder anderweitig zu bearbeiten.

6.4 Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, hat innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Originalmedien zu prüfen, ob die von Digital Media Service erbrachte Leistung den vertraglichen Bestimmungen entspricht und, wenn dies nicht der Fall ist, eine entsprechende Mitteilung zu machen.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Originalmedien und das Arbeitsergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung an dem Ort abzuholen, an dem er die Originalmedien an Digital Media Service übergeben hat, es sei denn, es wurde eine andere Form der Abholung oder Übergabe vereinbart. Falls die Abholung nicht innert 7 Tagen erfolgt, kann eine Gebühr erhoben werden.

6.6 Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass er entweder selbst Eigentümer und Urheber der Originalmedien ist oder dass der Eigentümer und Urheber der Originalmedien mit der Bearbeitung durch Digital Media Service einverstanden ist. Der Kunde überträgt Digital Media Service, soweit rechtlich möglich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte, und erklärt, zur Übertragung berechtigt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, Digital Media Service und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen der Verletzung ihrer Rechtspositionen einschliesslich Urheber- und Nutzungsrechte sowie des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Der Kunde stellt Digital Media Service von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei, ersetzt alle sonstigen Schäden, die der Kunde zu vertreten hat und unterstützt Digital Media Service in jeder zumutbaren Weise bei der Wahrnehmung eigener Rechte.

6.7 Der Kunde erklärt, dass die vertragsgegenständlichen Originalmedien und deren Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung rechtlich zulässig sind und nicht gegen gesetzliche Verbote verstossen. Digital Media Service ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet, aber berechtigt. Bei Verdacht einer strafbaren Handlung ist Digital Media Service berechtigt, die Originalmedien und eventuell bereits hergestellte Kopien den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und diesen die Einzelheiten des Auftrages einschliesslich der Daten des Auftraggebers mitzuteilen. Digital Media Service wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden einschliesslich der Herausgabepflicht der Originalmedien frei. Digital Media Service behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden vor.

6.8 Digital Media Service leiht auch Hardware aus zur Datenübernahme. Ausgeliehene Hardware ist innert 7 Tagen zurück zu senden. Nach dieser Frist wird die Hardware in Rechnung gestellt.

7 Gewährleistung / Haftung

7.1 Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet Digital Media Service bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Digital Media Service haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Digital Media Service nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Digital Media Service auf den Ersatz des sog. „vertragstypischen vorhersehbaren Schadens“, d.h. solcher Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt.

7.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Digital Media Service einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

7.4 Eine mangelnde Kompatibilität der Speichermedien mit dem Abspielgerät oder Computer des Kunden geht in jedem Fall zu Lasten und auf das uneingeschränkte Risiko des Kunden.

7.5. Digital Media Service ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die dadurch entstehen, dass sich das Originalmedium bereits bei Anlieferung in einem Zustand befindet, der eine Beschädigung oder Zerstörung bei vertragsgemässer Behandlung erwarten lässt.

7.6 Vereinbaren die Parteien die Speicherung des Arbeitsergebnisses auf einem Speichermedium von Digital Media Service, ist eine Haftung von Digital Media Service ausgeschlossen, soweit der Kunde das Speichermedium anschliessend über den Vertragszweck hinaus nutzt. Digital Media Service empfiehlt seinen Kunden dringend, elektronisch gespeicherte Daten sowie das Arbeitsergebnis jeweils durch mehrere Sicherungskopien gegen Verlust zu sichern. Darüber hinaus ist die Haftung von Digital Media Service für den Fall, dass der Kunde im Besitz von Kopien und/oder Abzügen der zu digitalisierenden Medien ist, auf den Schaden beschränkt, der sich aus der Wiederherstellung der übergebenen Medien aus den Abzügen ergibt.

8 Höhere Gewalt

8.1 Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem von ihr nicht zu vertretenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Massnahmen, allgemeiner Rohstoffmangel, Beschränkung des Energieverbrauchs, Arbeitskämpfe oder wenn Vertragsverletzungen von Zulieferern auf einem solchen Hinderungsgrund beruhen. Jeder Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt zu unterrichten.

8.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Kündigung zu beenden, wenn dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäss vorstehendem Absatz verhindert wird.

9 Gefahrenübergang

9.1 Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Originalmedien oder Kundenmedien geht mit der erfolgreichen Ablieferung in die Räumlichkeiten von Digital Media Service über. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder Speichermedien geht nach Auftragserfüllung mit der Abholung in den Räumlichkeiten sowie bei der Option Rückversand mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Die Rücksendung erfolgt an die im Auftrag angegebene Lieferadresse.

10 Preis / Zahlung

10.1 Die Kosten für die von Digital Media Service erbrachten Digitalisierungsleistungen ergeben sich aus dem unterschriebenen Auftragsformular und den dort genannten Einzelbeträgen pro Medium multipliziert mit der tatsächlich angelieferten und digitalisierten Anzahl von Originalmedien. Kosten, die auf Wunsch des Kunden durch eine abweichende Vertragsgestaltung entstehen, z.B. zusätzliche Versandkosten, werden von Digital Media Service dem eigentlichen Auftragswert hinzugerechnet und sind vom Kunden zu tragen.

10.2 Die Übergabe des Arbeitsergebnisses und die Rückgabe der Originalmedien an den Kunden erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlung des Endpreises.

10.3 Rechnungen sind mit Auftragsannahme durch Digital Media Service sofort ohne Abzug fällig und innerhalb einer Woche nach Auftragsannahme auszugleichen. Nach Ablauf der Wochenfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Für jede Mahnung ist Digital Media Service berechtigt, nebst Verzugszinsen eine Mahngebühr von CHF 5.00 zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Digital Media Service kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10.4 Digital Media Service ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall andere Zahlungsweisen zu akzeptieren.

11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen und Produkte aus demselben Auftrag Eigentum von Digital Media Service.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzliche Regelung. Im Falle einer Vertragslücke gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

12.3 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Digital Media Service und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht.

12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Rechtsbeziehung zwischen Digital Media Service und dem Kunden ist der Sitz von Digital Media Service in Bern.

 

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